Dabei wird bei langer Dauer auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf berücksichtigt. Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, die der versicherten Person aufgrund ihrer Ausbildung sowie ihrer physischen und intellektuellen Eignung auf dem in Betracht kommenden Arbeitsmarkt erfahrungsgemäss tatsächlich zugänglich sind. Ziff.