2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 11. Juli 2024 wurden die Parteien darüber informiert, dass eine Verhandlung zur Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts für nicht notwendig erachtet werde, und gebeten, mitzuteilen, ob sie auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichteten. Mit Eingaben vom 15. und 17. Juli 2024 teilten die Parteien ihren Verzicht auf die Durchführung einer Hauptverhandlung mit. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: