Diese richtete dem Kläger aufgrund eines rechtsseitigen Schulterleidens ab Mai 2022 Krankentaggelder mit einem Taggeldansatz von Fr. 175.65 aus. Mit Schreiben vom 29. Juni 2022 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass diesem eine angepasste Tätigkeit wieder vollumfänglich zumutbar sei und aus dem Einkommensvergleich ein Invaliditätsgrad von 15 % resultiere, weshalb sie die Taggeldleistungen per 30. September 2022 einstellen werde. 2. 2.1. Mit gegen die Beklagte gerichteter Klage vom 22. Mai 2023 stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren: