Eine "Gefährdung der Erwerbsfähigkeit" setzt dabei darüber hinaus rein sprachlich deren Vorliegen voraus. Inwiefern eine Wiederanstellung aufgrund des fortgeschrittenen Alters noch als wahrscheinlich erscheint, ist zudem keine medizinische Frage, sodass die diesbezüglichen Ausführungen im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit unbeachtlich zu bleiben haben.