13), entbehrt dies einer Grundlage im entsprechenden Bericht. Die Beklagte hatte explizit nach der Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit und Anforderungen an eine solche gefragt (KB 11 Frage 9.). Aus der Antwort ergibt sich nichts, was den Schluss zulassen würde, die Einschätzung sei lediglich prognostisch zu verstehen (vgl. KB 12). Der einzige Mediziner, der dem Kläger nicht explizit eine vollschichtige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit attestierte, war Prof. Dr. med. D._____.