4.4.2. In einem weiteren Bericht von Prof. Dr. med. D._____ vom 13. April 2022 über die stationäre Behandlung des Klägers zwischen 28. März und 4. April 2022 wurde über eine komplikationslose Operation berichtet. In der radiologischen Kontrolle habe sich ein regelrechter Befund gezeigt; der Kläger habe "deutlich beschwerdegebessert" in die ambulante Weiterbehandlung entlassen werden können. Etwa zehn Wochen postoperativ solle eine klinische und radiologische Verlaufskontrolle erfolgen, in deren Rahmen dann über die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmassnahme entschieden werden könne (KB 13).