4.4.1. Prof. Dr. med. D._____, Chefarzt der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie des Kreiskrankenhauses E._____, hielt im Bericht vom 27. Dezember 2021 über eine Konsultation des Klägers vom 20. Dezember 2021 fest, die Beschwerden seien verständlich, es solle zunächst der Rentenantrag gestellt werden. Er werde den Kläger mit dieser Operation (Dekompression bei L4/5 sowie Fusion L4 auf S1) nicht wieder ins Arbeitsleben eingliedern können. Entsprechend warte man den Ausgang des Rentenverfahrens ab (KB 10).