Replik Rz. 21 f.). Auch sei die gewährte Anpassungsfrist mit rund dreieinhalb Monaten zu knapp bemessen worden (Klage Rz. 27) und er hätte sich bei Aufnahme einer angepassten Tätigkeit mit einem massiv tieferen als dem bisherigen Einkommen abzufinden (Replik Rz. 25 f.).