Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Der Kläger fordert von der Beklagten für die Periode vom 1. Januar bis 31. März 2023 die Zahlung von Taggeldern von insgesamt Fr. 17'824.65 zuzüglich Verzugszinsen. Zwischen den Parteien ist umstritten, ob der Kläger für die fragliche Periode Anspruch auf Taggelder hat.