2.3. Mit Replik vom 23. November 2023, Duplik vom 8. Dezember 2023 und Stellungnahmen vom 4. Januar sowie 15. Februar 2024 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. April 2024 wurden die Parteien darüber informiert, dass eine Verhandlung zur Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts für nicht notwendig erachtet werde und sie gebeten würden, mitzuteilen, ob sie auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichteten. Mit Eingaben vom 12. und 17. April 2024 teilten die Parteien ihren Verzicht auf die Durchführung einer Hauptverhandlung mit. -3-