2. Der Rechtsvorschlag der Beklagten in der Betreibung Nr. zzz des Betreibungsamts Y. (Zahlungsbefehl vom 7. November 2022) wird im Umfang von Fr. 3'500.00 beseitigt. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten