5.2. Weiter ist der in der Betreibung Nr. zzz des Betreibungsamts Y. gemäss Zahlungsbefehl vom 7. November 2022 (KB 9) von der Beklagten nach Zustellung des Zahlungsbefehls am 4. Februar 2023 gleichentags erhobene Rechtsvorschlag antragsgemäss im Umfang von Fr. 3'500.00 gestützt auf Art. 79 SchKG zu beseitigen. 5.3. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 73 Abs. 2 BVG).