Allerdings habe man ihn vor 10 Tagen angewiesen, seine frühzeitige Pensionierung rückgängig zu machen, da ein IV-Renten- anspruch bestehe (Protokoll vom 9. Februar 2022, S. 7 [Verfahren OF.2021.20]). Weitere Informationen zum IV-Verfahren des Beklagten lassen sich den Akten nicht entnehmen; insbesondere tätigte das Bezirksgericht Baden nach der Einigungsverhandlung vom 9. Februar 2022 weder Abklärungen zum aktuellen Stand des IV-Verfahrens noch stellte es – sollte die im August 2021 erlassene Verfügung bereits rechtskräftig sein – eine erneute Anfrage an die Personalfürsorgestiftung der D. betreffend Durchführbarkeitserklärung.