3.3. Im Zusammenhang mit dem IV-Verfahren des Beklagten und der fehlenden Durchführbarkeitserklärung ergibt sich aus den Akten des Bezirksgerichts Baden Folgendes: Auf Anfrage des Beklagten gab die Zentralstelle 2. Säule mit Schreiben vom 29. Juli 2021 an, für diesen würde bei der Personalvorsorgestiftung der D., ein Konto geführt (Beilage 12 zur Eingabe des Beklagten vom 25. August 2021 [Verfahren OF.2021.20]).