3.2. Betreffend den Bezug von Altersrenten ergibt sich aus den Akten des Bezirksgerichts Baden, dass die Klägerin seit dem 1. Juni 2021 eine Altersrente der beruflichen Vorsorge bezieht (Beilage 3 zum URP-Gesuch vom 7. Februar 2022 [Verfahren OF.2021.20]). Der Beklagte bezieht seit einem aus den Akten nicht genau ersichtlichen Zeitpunkt ebenfalls eine Altersrente der beruflichen Vorsorge (vgl. Schreiben des Beklagten vom 25. August 2021 [Verfahren OF.2021.20]; Protokoll zur Einigungsverhandlung vom 9. Februar 2022, S. 7 [Verfahren OF.2021.20]).