gert, eine Durchführbarkeitserklärung abzugeben (Botschaft zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung, a.a.O., 4950). Diesfalls sind dem Versicherungsgericht insbesondere der Entscheid über das Teilungsverhältnis (lit. a), das Datum der Eheschliessung und das Datum der Ehescheidung (lit. b), die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, bei denen den Ehegatten voraussichtlich Guthaben zustehen, und die Höhe dieser Guthaben (lit. c) sowie die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, die den Ehegatten Renten ausrichten, die Höhe dieser Renten und die zugesprochenen Rentenanteile (lit. d) mitzuteilen.