2.4. Mit Eingabe vom 4. Juli 2022 nahm die Beklagte ausführlich Stellung zu ihrer Passivlegitimation, reichte Unterlagen zu den Akten und beantragte Folgendes: "1. Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist, 2. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.5. Mit Eingabe vom 27. Juli 2022 nahm der Kläger zur Eingabe der Beklagten vom 4. Juli 2022 Stellung. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: