1. Der Kläger bezog bis 2017 (Erreichen des ordentlichen AHV-Alters) eine Rente der Invalidenversicherung. Mit Schreiben vom 10. September 2020 wurden ihm für die Jahre 2008, 2009, 2011 und 2013 bis 2017 Invalidenrentenleistungen der beruflichen Vorsorge ausbezahlt. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 28. Januar bzw. vom 14. Februar 2022 (Klageverbesserung) erhob der Kläger beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage und forderte von der Beklagten weitergehende Leistungen im Zusammenhang mit den Invalidenrentenleistungen der beruflichen Vorsorge.