4.3.2. Mit Schreiben vom 5. Juli 2021 hielt die Klägerin fest, trotz "mehrmaligen Mahnungen" habe ihr die Beklagte keine Lohnsummenmeldung für das Jahr 2020 eingereicht und stellte daher eine Konventionalstrafe von Fr. 3'000.00 sowie die Verfahrenskosten von Fr. 500.00 in Rechnung (KB 8). Dieser Betrag wurde in der Folge am 18. August 2021 und 16. September 2021 gemahnt (KB 7). -6-