1. Die Klägerin erhob mit Eingabe vom 25. Januar 2022 beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin eine Konventionalstrafe in Höhe von insgesamt CHF 3'000.--, und Verfahrenskosten von CHF 500.00 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."