1.2. Der Rechtsvorschlag der Beklagten in der Betreibung Nr. X des Betreibungsamts Z. (Zahlungsbefehl vom 10. Dezember 2021) wird in vorerwähntem Umfang beseitigt. -9- 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 520.00 werden der Beklagten auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Klägerin die Beklagte das Bundesamt für Sozialversicherungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten