7. Zusammenfassend ist die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von Fr. 19'260.50, bestehend aus Beitragsforderungen der Jahre 2020 und 2021 in der Höhe von Fr. 18'560.50, Mahngebühren von Fr. 200.00 und Vertragsauflösungskosten von Fr. 500.00, nebst Zins zu 5 % seit dem 2. Dezember 2021 auf Fr. 18'560.50, zu bezahlen. Die Klage ist demnach teilweise gutzuheissen und der in der Betreibung Nr. X des Betreibungsamts Z. (Zahlungsbefehl vom 10. Dezember 2021; KB 10) erhobene Rechtsvorschlag im vorerwähnten Umfang zu beseitigen.