Zu diesem Zeitpunkt waren gemäss den Angaben in der Schlussrechnung drei Personen versichert (KB 9; vgl. auch die Ausstandsaufstellungen der Klägerin für das Jahr 2021 in KB 5), weshalb es beim Mindestbetrag von Fr. 500.00 sein Bewenden hat. Die Vertragsauflösungsgebühr ist demnach rechtmässig erhoben worden. 5. 5.1. Die Klägerin macht ferner Verzugszinsen von 5 % seit dem 1. Dezember 2021 auf Fr. 19'510.50 sowie bis 30. November 2021 aufgelaufene Zinsen von Fr. 304.05 geltend.