4.2. Der zweitletzte Absatz von Ziff. 17 des Anschlussvertrages verweist für die Kosten einer Vertragsauflösung auf das Kostenreglement (KB 1, S. 4). Dieses sieht in Ziff. 3 eine Gebühr von Fr. 100.00 pro versicherter Person, mindestens jedoch Fr. 500.00 vor (KB 1, S. 6). Ausweislich der Akten wurde der Anschlussvertrag durch die Klägerin am 28. September 2021 per 30. September 2021 gekündigt (KB 8). Zu diesem Zeitpunkt waren gemäss den Angaben in der Schlussrechnung drei Personen versichert (KB 9; vgl. auch die Ausstandsaufstellungen der Klägerin für das Jahr 2021 in KB 5), weshalb es beim Mindestbetrag von Fr. 500.00 sein Bewenden hat.