Fr. 100.00 pro eingeschriebener Mahnung vor (KB 1, S. 6). Die geforderten Mahngebühren von total Fr. 200.00 sind damit ausgewiesen. Ein Zahlungsplan findet sich indes nicht in den Akten, sodass die "Kosten Zahlungsplan" von Fr. 250.00 nicht als hinreichend belegt betrachtet werden können. Die Klage ist folglich diesbezüglich abzuweisen. 4. 4.1. Weiter weist die Schlussrechnung der Klägerin vom 3. November 2021 Aufwendungen von Fr. 500.00 für Vertragsauflösungskosten aus (KB 9).