"1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Beitragsausstand von CHF 19'510.50, nebst Zins zu 5 % seit dem 01.12.2021, zuzüglich CHF 304.05 Zins bis 30. November 2021 und vertragliche Inkassomassnahmenskosten zu bezahlen. 2. Es sei der in der Betreibung Nr. X des Betreibungsamtes [Z.] erhobene Rechtsvorschlag vollumfänglich zu beseitigen, 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."