1. Die Beklagte schloss sich mit Anschlussvertrag vom 1. März 2020 als Arbeitgeberin zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden der Klägerin an. Aufgrund von Prämienausständen leitete die Klägerin gegen die Beklagte eine Betreibung ein. Nach Zustellung des entsprechenden Zahlungsbefehls des Betreibungsamts Z. vom 10. Dezember 2021 (Nr. X) erhob die Beklagte am 13. Dezember 2021 im Umfang der Gesamtforderung Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin erhob mit Eingabe vom 12. Januar 2022 Klage mit folgenden Rechtsbegehren: