2020, N. 27 ff. zu Art. 45 ATSG mit Hinweisen). Der Antrag auf Kostenübernahme ist folglich abzuweisen. - 17 - Das Versicherungsgericht erkennt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten