Auch wurden im Rahmen der stationären Rehabilitation in der Klinik J._____ im Frühling 2013 keine psychischen Auffälligkeiten beschrieben, obschon die Klägerin angab, ihre Beschwerden hätten "auf die Stimmung gedrückt", weshalb sie "Cipralex einnehme" (IV-act. 20, S. 2 [auch RB 38]). Das Medikament Cipralex wurde ursprünglich im Mai 2012 "gegen Schmerzen" hausärztlich verordnet (vgl. insb. die KG-Einträge von Dr. med. D._____ zwischen dem 16. Mai und dem 25. Oktober 2012 in RB 34). Alleine aus der Verwendung eines Medikaments kann aber nicht auf einen Gesundheitsschaden geschlossen werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_286/2017 vom 19. Juni 2017 E. 5.2). Hausarzt Dr. med. D.__