4.3. Hinsichtlich der von der Klägerin angeführten psychischen Beschwerden ist ferner Folgendes zu ergänzen: Im den rentenzusprechenden Verfügungen der IV-Stelle des Kantons Aargau vom 24. und 26. November 2020 zu Grunde liegenden BEGAZ-Gutachten vom 10. August 2020 wird der Klägerin eine namhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auch in einer angepassten Tätigkeit infolge eines psychischen Gesundheitsschadens attestiert (vgl. IV-act. 121.2, S. 12 [auch KB 18], sowie den psychiatrischen Teil des Gutachtens in IV-act. 121.6, S. 14 f. [auch RB 33]).