und prakt. med. L._____ vom 22. Mai 2013 über die stationäre Rehabilitation vom 26. April bis 16. Mai 2013 waren erstmals zumindest gewisse Ausführungen zur Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit enthalten, wurde dort doch eine Arbeitsfähigkeit von 50 % in einer leichten wechselbelastenden Tätigkeiten attestiert. Dem von der Krankentaggeldversicherung eingeholten Untersuchungsbericht von Dr. med. M._____ vom 23. August 2013, bei welchem es sich nicht um ein Gutachten nach Art