deutlichen Gewichtsreduktion bestehen (IV-act. 29, S. 12, resp. Klagebeilage [KB] 16). Es liege aktuell eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit durch eine verminderte körperliche Belastbarkeit bei erheblichem Körpergewicht und muskulärer Dekompensation vor. In einer angepassten körperlich leichten und im Sitzen zu verrichtenden Tätigkeit bestehe ab dem 1. Oktober 2013 eine Arbeitsfähigkeit von 50 %. Diese könne innerhalb von vier bis sechs Wochen auf 75 % gesteigert werden und betrage ab dem 1. Januar 2014 schliesslich 100 % (IV-act. 29, S. 13 [auch KB 16]).