Es sei wiederholt zu Perioden der Arbeitsunfähigkeit gekommen (vgl. auch dessen Arztzeugnisse in IV-act. 12, S. 2 ff.). Ab etwa Februar 2013 bestehe eine volle Arbeitsunfähigkeit wegen der chronischen lumbospondylogenen Schmerzproblematik mit verminderter körperlicher Leistungsfähigkeit. Ob infolge des "missmutigen Zustands auch eine psychische Einschränkung bestehe", konnte Dr. med. D._____ nicht beurteilen. Es sei eine stationäre Rehabilitation vorgesehen (IV-act. 14, S. 2 f. [auch RB 37]). Diese fand vom 26. April bis 16. Mai 2013 in der Klinik J._____ statt. Dem diesbezüglichen Bericht von Dr. med.