2.9. Am 28. August 2023 wurde vor dem Versicherungsgericht eine öffentliche Verhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK durchgeführt. Anlässlich der Verhandlung stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: "1. Die Klage sei vollumfänglich gutzuheissen. -5- 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin seit wann rechtens die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen nach Massgabe eines IV- Grades von 50% zuzüglich einem Verzugszins zu 5% seit wann rechtens auszurichten.