6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten." 2.8. Mit einer weiteren Eingabe vom 16. August 2023 stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei eine gerichtliche Begutachtung den Fall der Klägerin betreffend durchzuführen. Eventualiter: Dr. med. C._____ sei gerichtlich zum Fall der Klägerin zu befragen. 2. Dem unterzeichneten Rechtsanwalt sei das vollständige Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau (VKL.2022.8) vom 28. September 2022 in anonymisierter Form zukommen zu lassen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten."