2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. November 2022 wurden die Akten der Invalidenversicherung (nachfolgend IV-act.) beigezogen. 2.6. Mit Triplik vom 16. Januar 2023 hielt die Klägerin im Wesentlichen erneut an ihrer Rechtsauffassung fest und ergänzte ihre Anträge gemäss Replik vom 4. Juli 2022 wie folgt: "1. Die Klage sei gutzuheissen. 2. Dem MEDAD-Gutachter Dr. C._____ seien gerichtlich folgende Fragen zu stellen: 2.1 […] 2.2 […] 3. Dr. D._____ sei gerichtlich folgende Frage zu stellen: […] 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten."