2.3. Mit Replik vom 4. Juli 2022 hielt die Klägerin im Wesentlichen an ihrer Rechtsauffassung fest und stellte folgende Anträge: "1. Die Klage sei gutzuheissen. -3- 2. Dem MEDAD-Gutachter Dr. C._____ sei gerichtlich folgende Frage zu stellen: […] 3. Dr. D._____ sei gerichtlich folgende Frage zu stellen: […] 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten." 2.4. Die Beklagte hielt mit Duplik vom 24. Oktober 2022 im Wesentlichen an ihrem Rechtsbegehren und dessen Begründung fest.