26. November 2020 gestützt auf ein von ihr eingeholtes polydisziplinäres Gutachten der BEGAZ GmbH, Binningen, vom 10. August 2020 bei einem Invaliditätsgrad von 72 % rückwirkend ab dem 1. Februar 2019 eine unbefristete ganze Invalidenrente der IV zu. Die Beklagte verneinte mit Schreiben vom 6. und 19. April 2021 eine Leistungspflicht ihrerseits. 2. 2.1. Die Klägerin erhob am 4. Januar 2022 Klage beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: