1. Die 1966 geborene Klägerin war seit dem 1. April 2004 für die B._____ AG als Betriebsmitarbeiterin tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten beruflich vorsorgeversichert. Am 15. März 2013 meldete sie sich wegen Rücken- und Nackenschmerzen bei der IV-Stelle des Kantons Aargau zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese verneinte mit Verfügung vom 21. Februar 2014 einen Anspruch der Klägerin auf eine Invalidenrente der IV. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Am 9. August 2018 meldete sich die Klägerin erneut bei der IV-Stelle des Kantons Aargau zum Leistungsbezug. Diese sprach ihr in der Folge mit zwei Verfügungen vom 24. und