3.6.3. Aus dem Kontext der übrigen Vertragsbestimmungen ergibt sich zudem Folgendes: In der Versicherungspolice wird als Standort des Risikos die ehemalige Praxis des Klägers "B._____ " genannt und als Art des versicherten Betriebs oder Berufs "Arztpraxen für Allgemeinmedizin" definiert (vgl. E. 3.4. hiervor). Die Umschreibung des Risikos nimmt einen klaren Bezug zur Erwerbstätigkeit des Klägers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.