In der Police werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vom 1. Juni 2015 für anwendbar erklärt (KB 4 S. 3). Darin wird in der Rubrik "A Versicherungsdeckung" bei der Marginalie "A5 Ende des Versicherungsschutzes" Folgendes festgehalten (KB 5 S. 7): " Abgesehen von den gesetzlich oder vertraglich vorgesehen Fällen erlischt der Versicherungsschutz für jede versicherte Person: • sobald die versicherte Person 70 Jahre alt wird; • wenn die versicherte Person aufhört, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen"