3.4. Vorliegend war der Kläger gemäss Einzel-Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit für ein Taggeld bei einem versicherten Jahreseinkommen von Fr. 100'000.00 mit einer maximalen Leistungsdauer von 730 Tagen nach einer Wartefrist von 30 Tagen pro Fall versichert (KB 4 S. 3). Das versicherte Risiko wird auf Seite 2 der Police umschrieben.