2.3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. J des Betreibungsamts H. (Zahlungsbefehl vom 10. Januar 2022) wird im Umfang von Fr. 12'703.40 sowie Verzugszinsen von Fr. 205.40 nebst Zins zu 5 % auf Fr. 12'703.40 seit 8. Januar 2022 beseitigt. 2.4. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. K des Betreibungsamts H. (Zahlungsbefehl vom 10. Januar 2022) wird im Umfang von Fr. 8'043.20 sowie Verzugszinsen von Fr. 97.00 nebst Zins zu 5 % auf Fr. 8'043.20 seit 8. Januar 2022 beseitigt. 3. Die Beklagte hat die Verfahrenskosten von gesamthaft Fr. 1'175.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie einer Kanzleigebühr und einem Auslagenersatz von Fr. 175.00, zu bezahlen.