" 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin Fr. 37'027.40 zuzüglich 5 % Zins auf Fr. 7'774.40 seit dem 20. November 2021, Fr. 7'774.40 seit dem 13. November 2021, Fr. 12'703.40 seit dem 8. Januar 2022 und Fr. 8'043.20 seit dem 8. Januar 2022 zu bezahlen. -3- 2. Der Rechtsvorschlag in den Betreibungen Nr. G, I, K und J des Betreibungsamtes H. sei aufzuheben. 3. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beklagten." 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. September 2022 wurde der Beklagten die Klage zur Erstattung einer Klageantwort innert 30 Tagen zugestellt.