1.5. Mit Zahlungsbefehl Nr. K des Betreibungsamtes H. vom 10. Januar 2022 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 8'043.20 nebst Zinsen von 5 % seit dem 8. Januar 2022 sowie Verzugszins von Fr. 158.35 und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin erhob mit Eingabe vom 5. September 2022 (Poststempel) Klage mit folgenden Rechtsbegehren: