1.3. Mit Zahlungsbefehl Nr. I des Betreibungsamtes H. vom 24. November 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 7'774.40 nebst Zinsen von 5 % seit dem 20. November 2021 sowie Verzugszins von Fr. 200.10 und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 1.4. Mit Zahlungsbefehl Nr. J des Betreibungsamtes H. vom 10. Januar 2022 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 12'703.40 nebst Zinsen von 5 % seit dem 8. Januar 2022 sowie Verzugszins von Fr. 274.05 und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 103.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.