1. Die Klägerin erhob mit Eingabe vom 17. August 2022 beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin eine Konventionalstrafe in Höhe von insgesamt CHF 3'000.00.-- und Verfahrenskosten von CHF 500.00 zu bezahlen. 2. Es sei der in der Betreibung Nr. Z des Betreibungsamts B. erhobene Rechtsvorschlag im Umfang von CHF 3'573.30 aufzuheben und der Klägerin hierfür definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."