Damit ein Rückfall somit als neuer Krankheitsfall behandelt wird, muss die versicherte Person vor der neuen Arbeitsunfähigkeit während einer bestimmen Zeitdauer "voll arbeitsfähig" gewesen sein. Mit der vollen Arbeitsfähigkeit ist keine Arbeitsfähigkeit in einem 100%-Pensum gemeint, sondern eine "volle" Arbeitsfähigkeit in der Höhe des Anstellungspensums zum Zeit- -7-