"Das erneute Auftreten einer Krankheit gilt als Rückfall. Es wird als neuer Krankheitsfall behandelt, wenn die versicherte Person vor der neuen Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen während mindestens 365 Tagen im Rahmen des Anstellungspensums zum Zeitpunkt der neuen Arbeitsunfähigkeit voll arbeitsfähig war."