2. Eventualiter sei zur Klärung des medizinischen Sachverhaltes ein Gutachten durch das Gericht einzuholen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers." 2.3. Mit Replik vom 4. November 2022 und Duplik vom 17. November 2022 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest.